Kurbeitrag/Kurtaxe Cuxhaven

Vom Strandeintritt befreit sind:

  • Einwohner der Stadt, die nachweisen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt halten,
  • Gästekarteninhaber nach Vorlage der gültigen Gästekarte: Nordseeheilbad Cuxhaven, Nordseebad Otterndorf, Erholungsort Wingst, Moorbad Bad Bederkesa und Gemeinde Wurster Nordseeküste,
  • Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres,
  • Schwerbehinderte, die laut amtlichen Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 nachweisen oder einen Nachweis gemäß § 7 Absatz 1 Gästebeitragssatzung vorlegt,
  • eine Begleitperson je schwerbehinderter Person, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen ist (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen "B") oder einen Nachweis gemäß § 7 Absatz 1 Gästebeitragssatzung vorlegt,
  • Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende (Bundesfreiwilligendienst) mit Dienststelle in der Stadt.

Der Kurbeitrag in 2023 beträgt je Tag in der Kurzone 1 ( Duhnen, Döse und Grimmershörn ):

3,80 € in der Hauptsaison (01.01.-07.01., 03.04.-16.04., 01.05.-31.10. und 23.12.-31.12.)

3,00 € in der Nebensaison (Rest des Jahres)
 

Der Kurbeitrag wird nach Dauer des Aufenthaltes bemessen, höchstens jedoch für 30 Aufenthaltstage.

Ab dem 31. Tag des Aufenthaltes erhält der Gast die Jahreskarte. Für die Fristenberechnung wird der Kurbeitrag der Hauptsaison zu Grunde gelegt.
Der Kurbeitragspflichtige kann anstelle des nach Tagen berechneten Kurbeitrages einen pauschalierten Jahreskurbeitrag zahlen, der zum Aufenthalt während des ganzen Jahres berechtigt. Bereits gezahlte und nach Tagen berechnete Kurbeiträge werden auf den Jahreskurbeitrag angerechnet.