Übernachtungssteuer

auch unter Bettensteuer bekannt

 

Ab März 2018 erhebt die Stadt Cuxhaven eine Übernachtungssteuer (Bettensteuer).

 

 

Diese beträgt jeweils 2,75% des Übernachtungspreises (ohne Frühstück), wird vom Vermieter über den Übernachtungspreis eingenommen und muss direkt an die Stadt Cuxhaven weitergeleitet werden.

Die Übernachtungssteuer fällt weg, wenn Sie beruflich unterwegs sind (Nachweis erforderlich).

 

Fakten zur Übernachtungsteuer (City Tax)

Zusätzlich zur bereits bestehenden Kurtaxe wird seit 03/2018 auch eine Übernachtungsteuer in Höhe von 2,75 % auf den Zimmerpreis fällig, solange man nicht beruflich nächtigt. Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Hotelübernachtung gegen Nachweis wie nachfolgend aufgeführt.

  • 2,75 % auf den Bruttoübernachtungspreis 
    • ohne Frühstück
    • ohne sonstige Leistungen
  • Tageszimmer unterliegen auch der Besteuerung
  • Steuer auch auf „No-Show“, also eine nicht stornierte
    Nichtanreise, da die Möglichkeit der Übernachtung
    bereit gestellt wurde
  • Bescheinigungen müssen pro Gast gesondert ausgefüllt werden