auch unter Bettensteuer bekannt
Ab März 2018 erhebt die Stadt Cuxhaven eine Übernachtungssteuer (Bettensteuer).
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Diese beträgt jeweils 2,75% des Übernachtungspreises (ohne Frühstück), wird vom Vermieter über den Übernachtungspreis eingenommen und muss direkt an die Stadt Cuxhaven weitergeleitet werden.
Die Übernachtungssteuer fällt weg, wenn Sie beruflich unterwegs sind (Nachweis erforderlich).
Zusätzlich zur bereits bestehenden Kurtaxe wird seit 03/2018 auch eine Übernachtungsteuer in Höhe von 2,75 % auf den Zimmerpreis fällig, solange man nicht beruflich nächtigt. Befreiung bei beruflicher Veranlassung der Hotelübernachtung gegen Nachweis wie nachfolgend aufgeführt.